Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
WIR BEREITEN ALLES FÜR SIE VOR


Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:


  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.


Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.


» Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

» Flyer der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister

» Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD